GASP bezeichnet einen im Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV) vereinbarten Kooperationsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedsländern mit dem Ziel, schrittweise zu einer gemeinsamen Interner Link: Außenpolitik und Interner Link: Sicherheitspolitik zu gelangen. Die Interner Link: Europäische Union (EU) verfolgt ihre GASP, indem sie allgemeine Leitlinien bestimmt, Beschlüsse zur Festlegung der von der EU durchzuführenden Aktionen und einzunehmenden Standpunkte erlässt und die Einzelheiten zu deren Durchführung beschließt. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in diesem Politikfeld systematisch ausgebaut. Darüber hinaus werden internationale Übereinkünfte mit Drittländern und internationalen Organisationen (Interner Link: Internationale Organisationen) abgeschlossen.
Die Vereinbarungen zur GASP lösen die seit den 1970er-Jahren praktizierte Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) ab. 2001 wurde die GASP um die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ergänzt. Auch durch den Interner Link: Vertrag von Lissabon wurde die GASP nicht vergemeinschaftet, durch die Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (Interner Link: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)) und des Amtes des Hohen Vertreters/der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Interner Link: Hoher Vertreter/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik) jedoch institutionell und in ihrer Außenwirkung gestärkt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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