[lat.] K. werden vertragliche Vereinbarungen genannt, die zwischen einem Interner Link: Staat und der katholischen Kirche (Interner Link: Kirchen) geschlossen werden, um die besonderen kirchlichen Rechte, z. B. im Ehe- und Familienrecht, im Bildungswesen, bei der Erhebung von Kirchensteuern, der Finanzierung kirchlicher Aufgaben, der Besetzung von Ämtern, etc. festzulegen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: