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Konkordat | bpb.de

Konkordat

[lat.] K. werden vertragliche Vereinbarungen genannt, die zwischen einem Interner Link: Staat und der katholischen Kirche (Interner Link: Kirchen) geschlossen werden, um die besonderen kirchlichen Rechte, z. B. im Ehe- und Familienrecht, im Bildungswesen, bei der Erhebung von Kirchensteuern, der Finanzierung kirchlicher Aufgaben, der Besetzung von Ämtern, etc. festzulegen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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