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Patronage | bpb.de

Patronage

[franz.] Begünstigung und Förderung von (nahestehenden) Personen, die nicht in erster Linie durch die Leistungen der begünstigten Person (sondern bspw. durch Wohlverhalten) begründet ist.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Fussnoten

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