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Rechnungshof | bpb.de

Rechnungshof

R. bezeichnet eine Interner Link: Behörde zur Überprüfung, Kontrolle und Feststellung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller staatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Bundes-R.; Landes-R.). Sie veröffentlicht jährlich einen Rechnungsprüfungsbericht, unterstützt die (Bundes- bzw. Landes-)Interner Link: Parlamente und die Interner Link: Regierungen bei der Haushaltskontrolle.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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