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Behörde | bpb.de

Behörde

Eine i. d. R. mehrere Ämter (Interner Link: Amt) umfassende Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Interner Link: Verwaltung wahrnimmt.

Nach Art der Führung wird zwischen Kollegial- (mehrere gleichberechtigte) und monokratischer B. (ein leitender Organ- oder Amtswalter) unterschieden. Funktional unterscheidet man zwischen Verwaltungs- und Gerichts-B.

Die B.-Hierarchie gliedert sich in oberste B. (z. B. Interner Link: Bundesregierung oder Interner Link: Landesregierung), obere oder Ober-B. (z. B. Landeskriminalamt), mittlere oder Mittel-B. (z. B. Regierungspräsidium) und untere B. (z. B. Landratsamt). Nach der Trägerschaft unterscheidet man Bundes-, Landes-, Interner Link: Kreis- und Interner Link: Gemeinde-B.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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