R. bezeichnet die staatlichen Eingriffe in soziale und wirtschaftliche Bereiche mittels Geboten, Verboten, Interner Link: Verordnungen und Normsetzungen. R. ist ein zentrales Element staatlicher Steuerung.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: