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Staatsorgane | bpb.de

Staatsorgane

1) Inzwischen veralteter (da mit einem autoritären Staatsverständnis verbundener) Begriff für die Organe und Einrichtungen des Interner Link: Staates.

2) Sammelbezeichnung für die Kräfte der Interner Link: Polizei, des Staatssicherheitsdienstes und anderer Ordnungsorgane der DDR (Interner Link: Deutsche Demokratische Republik (DDR)).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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