Das S. umfasst alle rechtlichen Regelungen, die den Aufbau, die Organisation, die Befugnisse und Tätigkeiten des Interner Link: Staates und das Verhältnis zwischen Staat und Interner Link: Bürger/Bürgertum betreffen. Das S. (auch: Verfassungsrecht) ist Teil des öffentlichen Rechts (Interner Link: Öffentliches Recht).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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