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Staatsstreich | bpb.de

Staatsstreich

S. bezeichnet einen verfassungswidrigen (gewaltsamen) Umsturz, mit dem es bereits an der Interner Link: Macht Beteiligten (z. B. Interner Link: Militärs) gelingt, die gesamte Interner Link: Staatsgewalt zu übernehmen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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