1) R. bezeichnet das (i. d. R. durch langjährige Beitragsleistung erworbene) Interner Link: Einkommen nach dem Ende des Erwerbslebens oder nach Eintritt einer dauerhaften Erwerbsminderung. Unterschieden wird einerseits zwischen kapitalgedeckter R. (d. h. die Rentenbeiträge werden zu einem individuellen Kapitalvermögen addiert, die tatsächliche R. errechnet sich dann aus den jeweils gültigen Zinssätzen) und andererseits der R. nach Umlageverfahren (d. h. die heute eingezahlten Rentenbeiträge werden an die heutigen Rentner ausgezahlt, die heutigen Beitragszahler erwerben dagegen eine Anwartschaft auf die zukünftig geleisteten Rentenbeiträge; Interner Link: Generationenvertrag).
2) R. bezeichnet ökonomisch ein Einkommen, das ohne direkte Leistung des Rentenbeziehers (z. B. aufgrund von Kapital- oder Grundbesitz) fließt.
3) Politische R. bezeichnet den Umstand, dass aufgrund von politischen (z. B. gesetzgeberischen) Maßnahmen ohne Gegenleistung bestimmte Transferleistungen oder ein höheres Einkommen erzielt wird, als ohne diese Maßnahmen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: