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Demonstrationsrecht

Siehe auch:

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Informationen zur politischen Bildung Nr. 359/2024

Die einzelnen Grundrechte

Obwohl das Grundgesetz den einzelnen Grundrechten keine Namen gibt, hat sich für jedes Grundrecht eine Benennung eingebürgert. Die folgende Darstellung berücksichtigt die Artikel 1 bis 19.

Artikel

Proteste in China

Die Volksrepublik China wird autoritär regiert – die Versammlungsfreiheit ist stark eingeschränkt, und Gesetzesverstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Trotzdem demonstrieren…

einfach POLITIK

Versammlungsfreiheit

Ein Treffen heißt dann Versammlung, wenn die Menschen zusammen ihre Meinung äußern wollen. Oder wenn sich die Menschen gemeinsam eine Meinung bilden wollen.