Möglichkeit für Ausländer, die längere Zeit (gegenwärtig acht Jahre) in der Bundesrepublik leben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. In der Regel muss mit der Antragstellung die alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Ausnahmen bestehen bei solchen Staaten, die ihre Staatsangehörigen nicht ausbürgern.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.