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Staatsbürger | bpb.de

Staatsbürger

Natürliche Interner Link: Person, die Angehöriger eines Interner Link: Staates ist. Aus der Zugehörigkeit zu dieser rechtlichen Gemeinschaft entstehen Interner Link: Rechte und Interner Link: Rechtspflichten. Jeder Staat regelt selbst, wer S. ist. In Deutschland gilt das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Danach ist deutscher S., wer als Kind deutscher Eltern geboren wird. Außerdem kann man deutscher S. insbesondere durch Interner Link: Einbürgerung oder Interner Link: Adoption werden.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten