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Eingriffsregelung | bpb.de

Eingriffsregelung

Zum Schutz naturnaher Umwelt vor Zersiedlung und Durchschneidung mit Verkehrswegen gibt es einen allgemeinen Schutz mit der E., die verlangt, dass die meisten Bauprojekte und andere Eingriffe in Natur und Landschaft auf ihre Verträglichkeit mit dem Interner Link: Umweltschutz zu prüfen sind. Vorgeschrieben sind die Prüfung von umweltschonenderen Alternativen, die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die mit einer ökologischen Aufwertung anderer Flächen verbunden sind, und eine Abwägung des Interner Link: Naturschutzes mit dem Ziel des jeweiligen Vorhabens.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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