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Föderalismusreform | bpb.de

Föderalismusreform

Änderungen des Grundgesetzes (Interner Link: Grundgesetz (GG)) in den Jahren 2006 und 2009. Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern neu geregelt (Interner Link: Gesetzgebungskompetenz). Mit der Reform 2009 wurde vor allem die »Interner Link: Schuldenbremse« in das Grundgesetz aufgenommen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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