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Führungszeugnis | bpb.de

Führungszeugnis

Auszug aus dem Interner Link: Bundeszentralregister. Im F. werden grundsätzlich keine Interner Link: Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Interner Link: Freiheitsstrafen bis 3 Monate aufgeführt. Nach bestimmten Fristen sind die Eintragungen nicht mehr aufzunehmen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten