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Bundeszentralregister | bpb.de

Bundeszentralregister

Vom Bundesamt für Justiz geführtes Register über strafrechtliche Verurteilungen und weitere Entscheidungen der Strafverfolgungs- und anderer Behörden hinsichtlich einer Interner Link: Person (z. B. Entzug des elterlichen Interner Link: Sorgerechts, Suchvermerke, Interner Link: Abschiebung). Das B. umfasst auch das Interner Link: Erziehungsregister und erteilt das Interner Link: Führungszeugnis. Es wird grundsätzlich nach Geburtsnamen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort geführt. Daher sind Namensänderungen dem B. mitzuteilen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten