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Gefahrenabwehr | bpb.de

Gefahrenabwehr

Die Aufgabe der Polizei besteht aus zwei gleich wichtigen Teilen. Da ist zum einen die Strafverfolgung, die als repressive Funktion bezeichnet wird. Der andere Teil ist die G., die präventiv geschehen soll. Aufgabe der Polizei ist es, Interner Link: Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Interner Link: Sicherheit und Ordnung, öffentliche) abzuwehren. Siehe Interner Link: Polizeiaufgaben, präventive und Interner Link: Maßregeln der Besserung und Sicherung

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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