Dienen zum Schutz der Allgemeinheit vor weiterem Fehlverhalten und sind damit Instrumente der Interner Link: Gefahrenabwehr, nicht der Bestrafung, auch wenn sie von den Betroffenen als solche empfunden werden. Das Interner Link: Strafgesetzbuch (StGB) sieht neben der Interner Link: Unterbringung in Psychiatrie/Entziehungsanstalt, die Interner Link: Sicherungsverwahrung, die Interner Link: Führungsaufsicht, die Interner Link: Entziehung der Fahrerlaubnis und das Interner Link: Berufsverbot vor. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und das Berufsverbot können auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: