Regelt (ähnlich der Interner Link: Strafprozessordnung (StPO)) den formellen Weg der Verfolgung von Interner Link: Ordnungswidrigkeiten, die Sanktionen und den Rechtsweg gegen diese. Auch die Interner Link: Vollstreckung der Sanktionen und das Zusammentreffen von Ordnungswidrigkeit und Straftat ist dort geregelt (1. und 2. Teil). Daneben sind auch einzelne (wenige) Ordnungswidrigkeiten normiert, da diese zumeist in speziellen Verwaltungsgesetzen ihre Regelung erfahren haben.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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