Interner Link: Pfandrecht an einem Interner Link: Grundstück, das in das Interner Link: Grundbuch eingetragen werden muss. Typischerweise Sicherheit für ein Interner Link: Darlehen. Heutzutage verbreiteter ist die Interner Link: Grundschuld, weil diese – im Gegensatz zur »akzessorischen« H. – auch ohne die gesicherte Interner Link: Forderung übertragen werden kann.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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