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Pflichtbeitragszeiten | bpb.de

Pflichtbeitragszeiten

Rentenrechtliche Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder aufgrund besonderer Vorschriften als gezahlt gelten (§ 55 Abs. 1 SGB VI). Pflichtbeiträge sind im Falle der gesetzlichen Anordnung von Interner Link: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung zu entrichten (§ 1 SGB VI). Des Weiteren legt das Gesetz fest, dass bestimmte rentenrechtliche Zeiten ebenfalls Versicherungspflicht begründen (s. insbes. § 3 SGB VI).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten