Formel, mit der der Monatsbetrag der Interner Link: Rente in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung berechnet wird. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich daraus, dass die unter Berücksichtigung des Interner Link: Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte (Interner Link: Entgeltpunkte, persönliche), der Interner Link: Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert (Interner Link: Aktueller Rentenwert) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (§ 64 SGB VI).
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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