Faktor der Interner Link: Rentenformel zur Ermittlung des Monatsbetrags der Rente in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung (§ 68 SGB VI). Durch ihn wird die Dynamisierung der Rente, also ihre Anpassung an die Lohnentwicklung, sichergestellt, indem er entsprechend der Entwicklung des Durchschnittsentgelts unter Berücksichtigung von Veränderungen des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung jährlich angepasst wird (§ 63 Abs. 7 SGB VI). Der bisherige A. wird dann durch den neuen A. ersetzt (§ 65 SGB VI). Die Festsetzung des jeweiligen A. erfolgt durch Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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