Faktor der Interner Link: Rentenformel zur Ermittlung des Monatsbetrags der Interner Link: Rente in der gesetzlichen Interner Link: Rentenversicherung (§ 68 SGB VI). Durch ihn wird die Dynamisierung der Rente, also ihre Anpassung an die Lohnentwicklung, sichergestellt, indem er entsprechend der Entwicklung des Durchschnittsentgelts unter Berücksichtigung von Veränderungen des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung jährlich angepasst wird (§ 63 Abs. 7 SGB VI). Der bisherige A. wird dann durch den neuen A. ersetzt (§ 65 SGB VI). Die Festsetzung des jeweiligen A. erfolgt durch Verordnung (Interner Link: Rechtsverordnung) der Interner Link: Bundesregierung mit Zustimmung des Interner Link: Bundesrates.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: