Wird nach der Interner Link: Qualifikationsrichtlinie der EU und den nationalen Umsetzungen gewährt. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die kein Interner Link: Asyl nach dem Interner Link: Grundgesetz (GG) oder der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen können, die dennoch stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Interner Link: Schaden von staatlichen oder nicht staatlichen Akteuren droht. Als ernsthafter Schaden gilt die Verhängung oder Interner Link: Vollstreckung der Interner Link: Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit durch Krieg oder Bürgerkrieg.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: