Unfreiwilliger Nachteil, Verlust, den jemand erleidet. Dieser kann am Interner Link: Vermögen entstehen, also materiell (z. B. Beschädigung des Interner Link: Eigentums oder die Heilbehandlungskosten wegen Verletzung einer Person) oder immateriell sein (z. B. verletzte Ehre, erlittene Schmerzen). Siehe auch Interner Link: Schadensersatz, Interner Link: Schmerzensgeld und Interner Link: Hinterbliebenengeld
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: