Zuständig für die Interner Link: Vollstreckung von Interner Link: Geldstrafen und Interner Link: Freiheitsstrafen ist grundsätzlich die Interner Link: Staatsanwaltschaft. Gegen deren Entscheidungen können im Vollstreckungsverfahren die Gerichte angerufen werden. Für die Vollstreckung nach Interner Link: Jugendstrafrecht ist das Interner Link: Jugendgericht zuständig. Dieses kann jedoch bei älteren Heranwachsenden (Interner Link: Heranwachsender) die Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft abgeben.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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