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Treu und Glauben | bpb.de

Treu und Glauben

Wichtiger Grundsatz im Interner Link: Zivilrecht, der für jeden Interner Link: Vertrag gilt. Jeder sollte sich anständig und redlich verhalten, v. a. gegenüber seinem Vertragspartner. Ursprünglich war dieser unbestimmte Rechtsbegriff (Interner Link: Rechtsbegriff, unbestimmter) vom Interner Link: Gesetzgeber in § 242 BGB nur für die Frage aufgenommen worden, wie der Interner Link: Schuldner seine Interner Link: Leistung zu erbringen habe. Durch wissenschaftliche Literatur und Interner Link: Rechtsprechung wurde daraus jedoch eine Art Interner Link: Generalklausel, um verschiedene juristische, nicht detailliert geregelte Probleme in den Griff zu bekommen, z. B. den Wegfall der Interner Link: Geschäftsgrundlage oder das Interner Link: Verschulden bei Vertragsschluss.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten