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Gesetzgeber

Institution, die im Einklang mit der Interner Link: Verfassung eines Interner Link: Staates oder Bundeslandes die Interner Link: Gesetze beschließt. In parlamentarischen Interner Link: Demokratien sind das die Interner Link: Parlamente, in Deutschland also der Interner Link: Bundestag bzw. die Interner Link: Landtage.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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