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Verhältnismäßigkeit | bpb.de

Verhältnismäßigkeit

Staatliche Eingriffe in Interner Link: Rechte und Freiheiten der Bürger müssen immer verhältnismäßig sein. Mit der Prüfung der V. wird eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen, wobei einem Prüfungsschema gefolgt wird, das so aussieht: Das Ziel des Eingriffs muss verfassungskonform sein. Der Eingriff muss geeignet sein, das Ziel zu erreichen. Es darf kein milderes Mittel aufseiten des Interner Link: Staates geben, um das Ziel in gleich effektiver Weise zu erreichen. Und schließlich muss das Mittel angemessen sein, um das Ziel zu erreichen oder: Ziel und Mittel, mit dem der Rechtseingriff verbunden ist, müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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