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Verhältniswahl, personalisierte | bpb.de

Verhältniswahl, personalisierte

Bei Bundestagswahlen wird nach dem System der V. gewählt. D. h., 50 % der Interner Link: Abgeordneten werden nach dem Interner Link: Mehrheitswahlrecht in ihren Wahlkreisen gewählt, und zwar mit der Erststimme, während die anderen 50 % mit der Zweitstimme nach dem System der Verhältniswahl gewählt werden. Zunächst werden (mit der Erststimme) Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt, nämlich genau die Hälfte der Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Interner Link: Bundestages, also 299. Wer im Wahlkreis die relative Mehrheit (Interner Link: Mehrheit, absolute, einfache und relative) erhält, bekommt einen Sitz im Bundestag. Die restlichen 299 Sitze werden über die Landeslisten, die in den Interner Link: Bundesländern aufgestellt werden, nach dem Interner Link: Verhältniswahlrecht (mit der Zweitstimme) gewählt. Dann wird pro Land errechnet, wie viele Abgeordnete eine Liste (Partei) proportional, also nach ihrem Stimmenanteil, bei der Listenwahl über die Zweitstimme erhalten hat. Die direkt gewählten Abgeordneten werden davon abgezogen und der Rest nach der Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste aufgefüllt. Es überwiegt der Aspekt der Verhältniswahl, da die Anzahl der über die Wahlkreise erlangten Abgeordneten einer Partei (Interner Link: Partei, politische) nur erweitert wird, wenn die Partei mehr Stimmen mit der Zweitstimme erhalten hat, also mehr Prozente gewonnen hat, als ihr Anteil an Abgeordneten ausmacht, die direkt gewählt worden sind. Hat eine Partei mehr Interner Link: Direktmandate gewonnen, als sie prozentual an Stimmen erlangt hat, spricht man von Interner Link: Überhangmandaten.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten