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Verlustvortrag | bpb.de

Verlustvortrag

Die Interner Link: Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer, die jährlich festgesetzt wird (§ 2 Abs. 7 EStG). Das Rechtsinstitut des V. (§ 10d Abs. 2 EStG) gibt dem Steuerpflichtigen das Interner Link: Recht, insgesamt negative Einkünfte eines Kalenderjahres von den Einkünften in den folgenden Veranlagungszeiträumen abzuziehen. Im Interner Link: Sozialversicherungsrecht findet der V. bei der Ermittlung des Interner Link: Arbeitseinkommens keine Anwendung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten