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Arbeitseinkommen | bpb.de

Arbeitseinkommen

Im Sinne des Sozialversicherungsrechts: Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit (§ 15 Abs. 1 SGB IV), der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelt wurde. Die Ermittlung des A. orientiert sich somit an den Wertungen des Interner Link: Steuerrechts. Ein Interner Link: Verlustvortrag bleibt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei der Ermittlung des A. unberücksichtigt. Es ist bei den steuerfinanzierten Grundsicherungsleistungen bedarfsmindernd zu berücksichtigen.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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