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Vermögen

Gesamtheit von Werten (Interner Link: Eigentum, Interner Link: Besitz, Interner Link: Rechte, Interner Link: Forderung, Interner Link: Anspruch, aber z. B. auch Betriebsgeheimnisse), die einer (natürlichen oder juristischen) Interner Link: Person zusteht; somit alles, was bei seiner Veräußerung einen Preis am Markt erzielen könnte. Die Passiva (Schulden) mindern dabei die Aktiva des V.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten