Interner Link: Recht, von einem anderen ein (aktives) Tun oder ein Interner Link: Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB). Der A. ist ein zentraler Begriff im Interner Link: Zivilrecht. Wenn ein A. bestritten wird und sich deshalb nicht gegen den Interner Link: Schuldner durchsetzen lässt, kann man Interner Link: Klage erheben, und das Interner Link: Gericht entscheidet, ob der A. begründet ist (Interner Link: Rechtsdurchsetzung, Interner Link: Zivilverfahren). Die Ursache dieses Rechts, die Anspruchsgrundlage, ist entweder ein Interner Link: Rechtsgeschäft (Interner Link: Vertrag) oder eine gesetzliche Vorschrift (Abb. »Anspruchsgrundlage«). Wenn man z. B. mit einem Käufer vereinbart, dass ein Auto für einen bestimmten Preis verkauft wird, dann ist dies zunächst (nur) ein Interner Link: Verpflichtungsgeschäft. Man bekommt dadurch den A. auf Bezahlung des Kaufpreises, muss aber selbst auch den A. auf Übergabe des Autos und Interner Link: Übereignung desselben erfüllen. Anspruchsgrundlage ist hier der Interner Link: Vertrag, also der Wille der Parteien zum Kauf. Die A. werden durch § 433 BGB nur beschrieben, nicht begründet. Die Übersicht zeigt typische A. aus Verträgen (Abb. »Typische vertragliche Erfüllungsansprüche«). Anders ist es bei echten A. aus Gesetz: Sie entstehen auch ohne oder gegen den Willen des Verpflichteten. Wenn jemand z. B. einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, dann gibt es für den Geschädigten verschiedene gesetzliche Anspruchsgrundlagen. Neben § 823 BGB ist das v. a. § 7 StVG (Interner Link: Halterhaftung im Straßenverkehr). Aus beiden gesetzlichen Anspruchsgrundlagen kann ein Tun, nämlich Ersatz des entstandenen Schadens (Interner Link: Schadensersatz) verlangt werden. Ein Beispiel für einen Unterlassungsanspruch findet sich in § 1004 BGB. Wenn ein Nachbar z. B. regelmäßig seine Abfälle über den Zaun wirft, dann kann der betroffene Eigentümer von dem störenden Nachbarn verlangen, dass er dies unterlässt; notfalls auch vor Gericht, wenn der Nachbar nicht einsichtig ist.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: