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Anwartschaftsrecht | bpb.de

Anwartschaftsrecht

Sicherungsmittel beim Erwerb von Rechten, insbesondere des Interner Link: Eigentums (Interner Link: Übereignung). Das A. entsteht regelmäßig beim Kauf unter Interner Link: Eigentumsvorbehalt. Der Käufer erhält den Interner Link: Besitz, damit er die gekaufte Sache sofort nutzen kann. Zugleich erhält er ein A. als Vorstufe des Eigentums. Ist beispielsweise Ratenzahlung vereinbart, so erstarkt mit Zahlung der letzten Rate das A. zum sog. Vollrecht, d. h. der Käufer wird Eigentümer.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten