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Ausschuss | bpb.de

Ausschuss

Wird gebildet, um in einem kleineren Kreis als der Gesamtheit aller Beratenden schwierigere Fragen optimalerweise von Experten und Expertinnen in intensiver Diskussion vorab zu beraten. A. können von den unterschiedlichsten Organisationen eingerichtet werden, von Parteien (Interner Link: Partei, politische) und Interner Link: Vereinen genauso wie von Unternehmen (Interner Link: Unternehmen, kaufmännisches). Besondere Bedeutung haben sie für dieInterner Link: Parlamente; die eigentliche Arbeit der Parlamente findet in den A. statt. Gesetzentwürfe werden dort von den Fachpolitikern der Interner Link: Fraktionen beraten und für die Diskussion im Parlamentsplenum vorbereitet. Die Fraktionen entsenden entsprechend ihrer Stärke anteilig Vertreter und Vertreterinnen in die A. Einige A. müssen vom Interner Link: Bundestag eingerichtet werden, etwa der Verteidigungsausschuss (Art. 45, 45a GG). Besondere Bedeutung haben Untersuchungsausschüsse (Interner Link: Untersuchungsausschuss).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten