Von strafrechtlichen Normen vorgeschriebene Mindest- und Höchststrafe. In vielen Fällen ist die Mindeststrafe lediglich Interner Link: Geldstrafe. Die Höchststrafe kann lebenslange Interner Link: Freiheitsstrafe sein. Je nach persönlicher Interner Link: Schuld des Täters setzt das Gericht innerhalb des S. der angewandten Norm die konkrete Strafe fest. Der S. des Strafgesetzbuchs (StGB) hat keine Geltung bei der Anwendung des Interner Link: Jugendstrafrechts; dort wird eine notwendige erzieherische Maßnahme ausgesprochen.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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