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der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im April eine Parlamentsreform beschlossen. Was ändert sich?
📃📊 Reform
Mit der Reform soll die Handlungsfähigkeit des Parlaments sichergestellt werden, auch bei schwierigen Mehrheitsverhältnissen nach der Landtagswahl im September.
Laut einer Umfrage von Infratest dimap käme die AfD Stand Mai auf 41 % der Stimmen in Sachsen-Anhalt. Auch die CDU (26%), die Linke (12%) und die SPD (7%) kämen der Umfrage zufolge in den Landtag. Die Grünen und das BSW (je 4%) müssten um den Einzug ins Parlament bangen.
Mit Ausnahme der AfD stimmten alle Parteien im Landtag – CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne – für das Reformpaket. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird über ähnliche Vorhaben diskutiert.
🔎📋 Inhalte
Die Reform sieht die Stärkung des Landesverfassungsgerichts vor. Dazu gehört u. a. ein neuer Mechanismus zur Wahl der Landesrichter/-innen, der die Unabhängigkeit des Gerichts sichern soll.
Zudem werden Staatsverträge wie etwa mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker geschützt: Künftig kann der/die Ministerpräsident/-in sie nicht mehr allein kündigen, sondern benötigt dafür die Zustimmung des Parlaments.
Auch der Erhalt der Landeszentrale für politische Bildung wurde gesetzlich abgesichert.
👍👎 Einordnung
Umstritten ist, ob sich eine liberale Demokratie mit Maßnahmen verteidigen sollte, die selbst autoritäre Züge tragen könnten.
Kritiker/-innen warnen, die Reform erfülle ihren Zweck vor allem dann, wenn eine antidemokratische Partei die Sperrminorität erreicht. Bei einer absoluten Mehrheit könne sie das Gegenteil bewirken.
Trotz Einwänden sehen viele Verfassungsrechtler/-innen in der Reform eine rechtlich legitime Stärkung demokratischer Institutionen.
➡️ Was wäre, wenn eine autoritär-populistische Regierung die Macht übernimmt? Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3115
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Deine bpb Social Media Redaktion