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vor 35 Jahren unterzeichneten Deutschland (Dtl.) und Polen den Nachbarschaftsvertrag, der bis heute die Grundlage für die Beziehung der beiden Staaten bildet.
🔎 Hintergrund
Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs und der deutschen Wiedervereinigung wurden Polen und die Bundesrepublik 1990 direkte Nachbarn.
Nach der konfliktreichen gemeinsamen Geschichte im 20. Jahrhundert markierte der Nachbarschaftsvertrag einen Neuanfang der deutsch-polnischen Beziehungen.
Dem Nachbarschaftsvertrag ging der deutsch-polnische Grenzvertrag voraus, der die seit dem Zweiten Weltkrieg umstrittene Grenze zwischen beiden Staaten endgültig festlegte
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📃 Nachbarschaftsvertrag
Im Vertrag werden die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Grundlagen der Zusammenarbeit festgelegt.
Oberstes Ziel: Frieden wahren. Totalitarismus, Hass und Diskriminierung werden verurteilt. Stattdessen bekennen sich beide Staaten zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
Der Vertrag sieht regelmäßige Konsultationen sowie eine engere Zusammenarbeit u.a. in Wirtschaft, Umweltschutz, Agrarpolitik und Rüstungskontrolle vor.
Entwicklungen
Mit dem Beitritt Polens zur NATO 1999 und zur EU 2004 intensivierten sich die Beziehungen.
In der Regierungszeit der PiS (2015-2023) waren die Beziehungen beider Staaten angespannt, u.a. aufgrund der Einschränkungen der Rechtsstaatlichkeit und der Instrumentalisierung nationaler Geschichtspolitik durch die PiS.
Die neue Regierung unter Donald Tusk leitete einen Neustart im Verhältnis zu Dtl. und der EU ein. Die aktuelle deutsche Bundesregierung verankerte die Stärkung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Koalitionsvertrag.
➡️ Mehr zur Rolle Polens in Europa: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3134
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