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vor 35 Jahren, am 31.8.1991 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer den ersten gesamtdeutschen Rundfunkstaatsvertrag – den „Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ (RStV). Ziel des RStV war es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für alte und neue Bundesländer zu schaffen. Medienpolitik ist in Deutschland Ländersache. Mit dem RStV ermöglichen die Bundesländer Kooperation und einheitliche Regelungen zu Angebot und Finanzierung.
📻 📺 Was ist das duale Rundfunksystem, welche Aufgaben haben öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten und was gilt eigentlich für Influencer, die online streamen?
💡 Finde es heraus und spiele das
➡️ Mehr Informationen zu Medienpolitik findest du hier: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp3167
Viele Grüße
Deine bpb Social Media Redaktion