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Info 02.07 Das Kyoto-Protokoll | Umweltbewusstsein und Klimaschutz | bpb.de

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Info 02.07 Das Kyoto-Protokoll

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Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Ort der Konferenz Kyoto in Japan) ist ein 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes.

Internationale Zusammenarbeit und nationales Engagement sind Grundbedingung eines wirksamen Klimaschutzes

Wegen der weltweiten Verursachung der Klimaerwärmung ist ein wirksamer Klimaschutz allerdings nur möglich, wenn möglichst alle Staaten - und insbesondere die hauptverantwortlichen Industriestaaten - ihre nationale Verantwortung wahrnehmen. Das setzt im internationalen Wettbewerb der Volkswirtschaften jedoch unbedingt eine langfristige Kooperation und faire Verantwortungsteilung voraus.

In diesem Sinne wurde auf dem "Umwelt-Gipfel" in Rio 1992 eine globale Klimarahmenkonvention mit dem Ziel, die Konzentration der Treibhausgase auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine Störung des Klimasystems verhindert, verabschiedet. Dieses Niveau soll zudem in einem Zeitraum erreicht werden, der gewährleistet, dass die Ökosysteme sich auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und eine nachhaltige Entwicklung möglich bleibt.

Auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz wurde 1997 zudem das Kyoto-Protokoll verabschiedet, das die Industrieländer als die Hauptverantwortlichen für den zusätzlichen Treibhauseffekt erstmals rechtsverbindlich zu konkreten Reduzierungen ihrer Emissionen verpflichtet: Mit dem Protokoll wurde beschlossen, dass die Industriestaaten ihre Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt um mindestens fünf Prozent gegenüber 1990 verringern, wobei die einzelnen Staaten in unterschiedlichem Maße zur Erfüllung dieses Zieles beitragen müssen. Ferner wurde im Protokoll vereinbart, dass die Staaten ihre Reduktionspflichten in begrenztem Maße auch durch Reduktionsmaßnahmen im Ausland erfüllen können. Damit schafft das Protokoll erstmals die unabdingbaren Kooperationsvoraussetzungen für einen wirksamen internationalen Klimaschutz. Das Kyoto-Protokoll ist am 16. Februar 2005 völkerrechtlich in Kraft getreten. Es wurde bis Ende April 2005 von 150 Vertragsstaaten ratifiziert, die für insgesamt 61,6% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die USA als weltweit größter Emittent von CO2 hatten allerdings schon im Jahr 2001 nach dem Amtsantritt von George W. Bush angekündigt, das internationale Abkommen nicht zu ratifizieren.

Für die weiteren internationalen Verhandlungen ist es wichtig, über die Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls hinaus mittel- und langfristige Klimaschutzziele festzulegen, denn die internationale Klimaschutzpolitik darf nicht im Jahr 2012 enden.

Aus: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Klimaschutz - Die größte umweltpolitische Herausforderung der Menschheit. Externer Link: http://www.bmu.de/klimaschutz/klimaschutz_im_ueberblick/doc/2896.php (21.06.2007).

Weitere Informationen: Wikipedia-Artikel "Kyoto-Protokoll", Externer Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Kyoto-Protokoll (14.06.2007).

Fussnoten