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Freiheit der Information | bpb.de

Freiheit der Information einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

von: Rita Vock und andere Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer

Jeder Mensch darf sich informieren. Jeder Mensch entscheidet dabei selbst, welche Medien er nutzt. Medien sind zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften, das Internet, das Fernsehen und das Radio. Dies nennt man Informationsfreiheit.

Inhalt

In Artikel 5 (1) des Grundgesetzes steht: "Jeder hat das Recht [...] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Es gibt nicht eine richtige Meinung. Es gibt viele unterschiedliche Meinungen. Man kann über ein Thema diskutieren. Das heißt, dass jeder seine Meinung sagen kann. Dabei lernt man andere Sichtweisen kennen.

Den gesamten Artikel können Sie unter folgendem Link lesen: Externer Link: Freiheit der Information

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb Produktion: Narando GmbH Sprecher/in: Priya Linke

  • Produktion: 2021

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

Lizenzhinweise

Dieser Text und Medieninhalt sind unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-ND-NC 1.0 - Namensnennung - Keine Bearbeitungen - Nicht-kommerziell 1.0 Generic" veröffentlicht. Autor/-in: Tabea Schüller-Ruhl Dorothee Meyer für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-ND-NC 1.0 und des/der Autors/-in teilen.
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