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Ein kleiner Protest – mit großen Folgen: Vor 40 Jahren kesselte die Hamburger Polizei eine Gruppe Demonstrierende ein – bis zu 13 Stunden lang. Der Vorfall entfachte eine öffentliche – und juristische – Debatte über die Versammlungsfreiheit in Deutschland.

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Guten Morgen,

Ein kleiner Protest – mit großen Folgen: Vor 40 Jahren kesselte die Hamburger Polizei eine Gruppe Demonstrierende ein – bis zu 13 Stunden lang. Der Vorfall entfachte eine öffentliche – und juristische – Debatte über die Versammlungsfreiheit in Deutschland.

Einen Tag zuvor hatte die Polizei in einem groß angelegten Einsatz Menschen daran gehindert, zur Demonstration gegen das neue Atomkraftwerk in Brokdorf zu fahren. Dabei kam es zu schweren Auseinandersetzungen. Gegen diese Ereignisse richtete sich am 8. Juni 1986 die unangemeldete Demonstration auf dem Heiligengeistfeld in St. Pauli. Die Polizei stufte die Demonstrierenden offiziell als gefährlich und aggressiv ein. Gegen kurz nach 12 Uhr begann die Polizei damit die 861 Protestierenden einzukesseln. Toilettengänge und die Zureichung von Lebensmitteln oder Decken blieben verwehrt. Wer gehen wollte, musste seine Personalien angeben und einer vorläufigen Festnahme zustimmen. Zeuginnen und Zeugen berichteten später von Gewalt und verbalen Entgleisungen durch die Polizei. Die Demonstrierenden wurden zum Teil erst nach Mitternacht auf Polizeiwachen gebracht und verhört. Die Aktion, heute als „Hamburger Kessel“ bekannt, gilt als größte Massenfestnahme in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Vorgehen der Polizei sorgte bundesweit für Empörung. Die Debatte spaltete auch die regierende SPD in Hamburg: Während Innensenator Rolf Lange die Aktion verteidigte, sprach Sozialsenator Jan Ehlers von einer „menschenunwürdigen“ Situation. Der Innenausschuss der Bürgerschaft tagte dreimal zum Thema. Vier Tage nach dem Einsatz protestierten 50.000 Menschen in Hamburg gegen Polizeiwillkür und forderten Langes Rücktritt, der schließlich im August 1986 erfolgte.

Die Versammlungsfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht und gilt als Grundpfeiler der Demokratie. Demnach haben alle Deutschen das Recht – Zitat – sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. So heißt es im ersten Absatz von Artikel 8 des Grundgesetzes. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann es jedoch Einschränkungen geben: Die Polizei kann eine Versammlung zum Beispiel auflösen, wenn Demonstrierende gewalttätig gegen Personen oder Gegenstände werden.

Im Fall des Hamburger Kessels vor 40 Jahren löste die Polizei die Versammlung nicht auf, sondern hielt die Menschen fest – und zwar rechtswidrig: Das Verwaltungsgericht Hamburg verurteilte den Polizeieinsatz später als Eingriff in die Bewegungsfreiheit und Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Das Urteil wurde für polizeiliches Vorgehen wegweisend. Auch innerhalb der Polizei schlug der Fall Wellen. Einige Beamtinnen und Beamte gründeten weniger als einen Monat nach dem Einsatz, das Hamburger Signal, aus dem sich später die Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten entwickelte. Der Verein besteht bis heute und zielt darauf ab, rechtswidrige Polizeieingriffe nicht stillschweigend hinzunehmen und das „Feindbild Demonstrant/-in“ abzubauen.

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  • Produktion: 08.06.2026

  • Spieldauer: 4 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung