Ausländerinnen und Ausländer sind aus Sicht eines Staates Menschen, die nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit dieses Staates sind. In Deutschland gelten all diejenigen als Ausländer/-innen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
(Quelle: Externer Link: Bundesministerium des Innern)
Aktualisiert und erweitert im August 2025. Hrsg. von Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS).