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Gemeinsames Europäisches Asylsystem | bpb.de

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Das Interner Link: Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) legt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren und die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden fest. Außerdem ermöglicht es den Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerber_innen über die Datenbank Interner Link: Eurodac und damit auch die Bestimmung des Landes, welches für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist (Dublin-Verfahren). Das GEAS umfasst drei Richtlinien (Qualifikations-, Aufnahme-, Asylverfahrensrichtlinie) und zwei Verordnungen (Eurodac- und Dublin-Verordnung). Es zielt auf die Angleichung der Asylsysteme der EU-Mitgliedstaaten, damit jede/r Asylbewerber_in gleich behandelt wird, egal, in welchem Mitgliedsland er oder sie einen Asylantrag stellt. Die Umsetzung des GEAS verläuft in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bislang uneinheitlich, sodass die Asylsysteme weiterhin große Unterschiede aufweisen.

(Quellen: Externer Link: Europäisches Migrationsnetzwerk, Externer Link: Europäische Kommission

Fussnoten