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Die Europäische Union als Sozialraum | bpb.de

Die Europäische Union als Sozialraum

Ch. Probst-Dobler

»Europa sozial gestalten!« – diese Aufforderung begleitet die europ. Einigung seit ihren Anfängen. Dahinter steht die Befürchtung, dass eine allein auf wirtschaftliche Erfolge ausgerichtete Integrationspolitik die sozialen Unterschiede in der EU verstärke und somit viele Menschen zu »Verlierern« der Integration machen würde. Tatsächlich ist die europ. Integration in erster Linie eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte: Nach der Etablierung der Zollunion, der Vollendung des Binnenmarktes und der Errichtung der Währungsunion haben sich die Mitgliedstaaten das ehrgeizige Ziel gesetzt, die EU zum »wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt« zu machen (»Lissabon-Strategie«). Für sozialpolitische Integrationsanstrengungen scheint dabei kein Raum zu sein. So ist der Politikwissenschaftler Fritz Scharpf der Ansicht, dass konsensuale europ. Lösungen in der Sozialpolitik »extrem schwierig oder sogar unmöglich erscheinen« (F. W. Scharpf, »Was man von einer europäischen Verfassung erwarten und nicht erwarten sollte«, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 1/2003, S. 54.). Die Ursache dafür sieht er in den gravierenden Differenzen der nationalen Interessen und Präferenzen. Tatsächlich sind die Mitgliedstaaten nach wie vor »die Herren der sozialen Sicherungssysteme«, die sie nach den jeweiligen politischen Traditionen und gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestalten. Jeder EU-Staat entscheidet autonom, wie viel er für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen investiert, wie er die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung organisiert und finanziert (in Dänemark geschieht dies z. B. überwiegend aus Steuern, in Deutschland über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge), oder welche Rolle und Struktur der soziale Dialog besitzt. Zudem schützt das Subsidiaritätsprinzip in der EU die Mitgliedstaaten vor unerwünschten Eingriffen der EU in die nationale Gestaltungs- und Handlungsautonomie. Trotz dieser Einschränkungen hat sich die EU immer bemüht, die wirtschaftliche Integration auch »sozial« zu begleiten und so Benachteiligungen auszugleichen und den sozialen Zusammenhalt in der EU zu fördern. Zu einem einheitlichen Binnenmarkt gehört nicht nur der Abbau von Handelshemmnissen, sondern auch der Abbau von Beschränkungen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern; d. h., ein Arbeitnehmer, der zeitweise in einem anderen EU-Land arbeitet, muss sicher sein, dass seine dort erworbenen Versicherungsansprüche auch in seine Gesamtrente einfließen. Auch in vielen anderen Bereichen der Sozialpolitik ist es der EU gelungen, gleichwertige Rahmenbedingungen zu schaffen; so gewährleistet sie durch gemeinsame Mindestvorschriften bezüglich Arbeitsbedingungen, Massenentlassungen, Teilzeitarbeit, Leiharbeit sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz den Schutz der Arbeitnehmerrechte überall in der EU. Ebenso sind die Gleichbehandlung von Mann und Frau einschließlich des Grundsatzes »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« wie auch weitere Diskriminierungsverbote aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft etc. im Gemeinschaftsrecht verankert. Zudem verfügt die EU mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) über ein finanzielles Instrumentarium, um Wachstum und Beschäftigung in den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen zu unterstützen sowie die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Mitgliedstaaten und Regionen zu fördern, die von wirtschaftlichem und sozialem Wandel in besonderem Maße betroffen sind. Dort wo rechtliche Harmonisierung und finanzielle Unterstützung der EU an Grenzen stoßen, eröffnet die Methode der Offenen Koordinierung neue Handlungsmöglichkeiten. Durch Globalisierung, technologischen Fortschritt, demografische Alterung der Gesellschaft und wachsende Arbeitslosigkeit stehen die Mitgliedstaaten unter ähnlichem Anpassungs- und Reformdruck in der Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, wodurch sich die Chancen für gemeinsame europ. Lösungsstrategien erhöhen. Die Union sieht sich hier als wichtiger Impulsgeber für die verstärkte Koordinierung der nationalen Politiken hin zu gemeinsamen europ. Zielen insbesondere in der Beschäftigungspolitik, aber auch in vielen anderen Bereichen der Sozialpolitik wie angemessener Sozialschutz, Förderung des sozialen Dialogs zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Aus- und Fortbildung der Menschen sowie Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Europäische Union konstituiert sich damit als ein sozialer Raum, in dem die materiellen Aspekte der individuellen Vor- und Fürsorge vorrangig Aufgabe der Mitgliedstaaten sind, die EU-Ebene aber für eine bessere Verteilung der Chancen für die Menschen und die Bereitstellung gleicher Rahmenbedingungen zur Lösung umfassender sozialpolitischer Problemlagen sorgt, damit die EU nicht nur zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt wird, sondern auch zu einem Wirtschaftsraum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: Ch. Probst-Dobler

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