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Innovationspolitik der EU | bpb.de

Innovationspolitik der EU

D. Buhr

I. [lat.: innovatio = Erneuerung, Veränderung] wird als Summe aller staatlichen Eingriffe verstanden, die direkte oder indirekte Auswirkungen haben auf die Entstehung von Innovationen im Bereich von Wissenschafts-, Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik. Neben diesem traditionellen Feld berührt I. aber auch die Rechts- und Innenpolitik oder Gesundheits-, Umwelt- und Verkehrspolitik. In den vergangenen 3 Jahrzehnten haben Akteure auf den unterschiedlichsten Ebenen – von der regionalen Gebietskörperschaft bis zur EU – das beträchtliche Potenzial der I. für die Sicherung von ökonomischem Wohlstand und internationaler Wettbewerbsfähigkeit herausgestellt. Bis zum Vertrag von Maastricht (1993) beschränkte sich die I. der EU v. a. auf Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung sowie die strukturpolitische Forschungsförderung. Durch die Erweiterung der EU hat sich die I. verändert und wird dies weiter tun, da zwischen den Beitrittsländern und den bisherigen EU-Mitgliedstaaten auf diesem Feld große Unterschiede bestehen. Durch den Vertrag von Maastricht, v. a. aber mit dem Vertrag von Lissabon (2009), wurde die I. gestärkt. Ziele der I. werden zunehmend auf europ. Ebene formuliert, wie auch das sog. »3 %-Ziel« von Barcelona. Die EU-Staaten hatten sich darin verpflichtet, bis zum Jahr 2010 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung auszugeben, was bis heute jedoch nur den wenigsten Staaten gelang. Allerdings wurden in der Folge zahlreiche neue Instrumente eingeführt, das Konzept der »Innovationsunion« innerhalb der »Europa 2020«-Strategie entwickelt und die Mittel für die Rahmenprogramme (RP) deutlich ausgeweitet. Das Budget des 8. RP (»Horizont 2020«) beläuft sich auf mehr als 70 Mrd. € für den Zeitraum 2014–20. Das Nachfolgeprogramm trägt den Namen »Horizont Europa« und soll ab 2021 durch einen neu geschaffenen »Europäischen Innovationsrat« (European Innovation Council, EIC) begleitet werden. Jenseits der Rahmenprogramme bleiben die Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Union auf bewährte Instrumente der »Offenen Methode der Koordinierung« (z. B. Benchmarking durch Europäischen Innovationsanzeiger) oder das Schaffen von Vernetzungsplattformen (z. B. Europäische Innovationspartnerschaften) beschränkt. Allerdings können auch Mittel der Kohäsionspolitik sowie aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zur Innovationsförderung eingesetzt werden. Zudem umfassen die Programme »InnovFin – EU-Mittel für Innovatoren« und »InvestEU« mehrere einander ergänzende und integrierte Finanzierungsinstrumente und Beratungsdienstleistungen der Europäischen Investitionsbank (EIB und EIF), die Innovationsprozesse unterstützen sollen. Auch das »Europäische Technologieinstitut« (ETI) ist Teil der I.; es soll die bestehenden Strategien und Maßnahmen im Bereich von Hochschulbildung und Forschung miteinander verbinden und Partnerschaften von Hochschulen, Forschungsorganisationen, Unternehmen und anderen Beteiligten in sog. »strategischen Netzwerken« unterstützen. Mit »Horizont Europa« strukturiert die Europäische Kommission ihre I. entlang von fünf Missionsbereichen (z. B. Anpassung an den Klimawandel, inklusive gesellschaftliche Veränderungen, Klimaneutrale und Intelligente Städte). Im Zuge dessen verschiebt sich der Fokus der europ. Innovationspolitik von einer vormals starken Technikzentrierung zu einem umfassenderen Innovationsverständnis, das auch die Förderung sozialer Innovationen einschließt.

Internet

Literatur

  • V. Reillon: Die Innovationspolitik der EU. EPRS, Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, PE 583.778, Strasbourg 2016.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: D. Buhr

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Fussnoten

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