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Freistaat | bpb.de

Freistaat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

An der Grenze Bayerns zu anderen Ländern und Bundesländern stehen Schilder mit der Aufschrift "Freistaat Bayern". (© picture alliance/R. Goldmann)

Gleichberechtigte Bundesländer

Die 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland sind alle gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetz. Trotzdem bezeichnen sich drei Länder als „Freistaat“, nämlich Bayern, Sachsen und Thüringen. Das heißt aber natürlich nicht, dass die Menschen dort freier sind als in anderen Bundesländern.

Wieso "Freistaat"?

Der Grund für diese Bezeichnung liegt in der Vergangenheit. Die Vorsilbe „frei“ bezieht sich darauf, dass sich diese Länder von einer Herrschaft befreit hatten. Nehmen wir als Beispiel Bayern. Bis 1918 war Bayern ein Königreich. Dann gab es eine Revolution und die neuen Herren riefen die Republik aus und nannten das Land von da an Freistaat Bayern. Ähnliche Bezeichnungen in Städtenamen wie Freie und Hansestadt Hamburg oder Freie Hansestadt Bremen, die sich bis heute erhalten haben, gehen ebenfalls auf historische Ursachen zurück. Im Mittelalter gab es eine Reihe von deutschen Städten wie etwa auch Köln, das eine "freie Reichsstadt" war und sich selbst verwaltete.

Freistaat Sachsen - ein Schild in der Nähe von Lückendorf. (© dpa)

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten