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Europäischer Stabilitätsmechanismus | bpb.de

Europäischer Stabilitätsmechanismus ESM, Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF)

2011 durch die Regierungschefs der Eurozone beschlossener und am 27. 9. 2012 in Kaft getretener dauerhafter Rettungsschirm zur Verhinderung von Staatsbankrotten überschuldeter Euro-Mitgliedsländer. Der ESM sollte ursprünglich erst ab 2013 dem provisorischen Rettungsschirm, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (Abkürzung EFSF) folgen, der angesichts der Staatsschuldenkrise einiger Eurostaaten wie Griechenland im Mai 2010 beschlossen worden war.

Der ESM soll die Zahlungsunfähigkeit von Euroländern aufgrund übermäßiger Staatsschulden verhindern. Dazu können überschuldete Eurostaaten Kredite mit günstigen Konditionen aus dem ESM erhalten, um einen Staatsbankrott abzuwenden. Um Haftungsgarantien oder subventionierte Kredite zu erhalten, müssen die Empfängerstaaten der Eurozone aber entsprechende Maßnahmen zur Entschuldung und Sanierung ihrer Staatshaushalte im eigenen Land vorlegen und umsetzen.

Der ESM ist eine internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg. Er verfügt über Stammkapital von 700 Milliarden €; der Anteil Deutschlands beträgt 190 Milliarden €. Er ergänzt den Interner Link: Fiskalpakt (siehe dort) und ist ein wesentliches Element zur Bekämpfung der Interner Link: europäischen Schuldenkrise (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten